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Kriterien und Richtlinien zur Barrierefreiheit von Bushaltestellen im öffentlichen Nahverkehr

Sep 04, 2023Sep 04, 2023

Die Kriterien und Richtlinien für die Barrierefreiheit von Bushaltestellen im öffentlichen Nahverkehr wurden entwickelt, um zu überprüfen, ob eine Bushaltestelle im öffentlichen Nahverkehr barrierefrei ist oder nicht. Die Kriterien und Richtlinien sollten als Referenz bei der Gestaltung verwendet werden:

Diese Kriterien wurden bei der Entwicklung der Leitlinien berücksichtigt:

Die Kriterien können als Mindestanforderungen für den Bus Stop Landing Pad angesehen werden. Sie umfassen keine Bereiche oder Einrichtungen außerhalb des Landeplatzes der Bushaltestelle. Da die Merkmale und Elemente einer Bushaltestelle neben verschiedenen anderen Gesichtspunkten und Standards so gestaltet werden müssen, dass sie zu den einzelnen Standorten passen, sind diese Kriterien möglicherweise nicht in jeder Hinsicht vollständig. In solchen Situationen sollte sich der Benutzer auf andere Anforderungen, bestehende Bedingungen und Einschränkungen beziehen. Gehen Sie bei der Ausarbeitung eines endgültigen Entwurfs für einen bestimmten Standort nach bestem Wissen und Gewissen vor.

Damit eine Bushaltestelle zugänglich ist, muss sie über einen erhöhten Landeplatz verfügen, der mit dem Gehweg verbunden ist. Ohne einen erhöhten Landeplatz wäre die Neigung der Busrampe für Benutzer von Mobilitätsgeräten zu hoch. Da Bordsteine ​​und Gehwege im Allgemeinen nur in städtischen Gebieten vorhanden sind, sind die meisten Bushaltestellen auf dem Land nicht zugänglich.

Bei der Bestimmung der Mindestlänge und -tiefe des Landeplatzes wurden die derzeit in der Stadt eingesetzten Linienbustypen berücksichtigt. Die längste Busrampe erstreckt sich im ausgefahrenen Zustand auf eine Länge von 1,5 Metern bis zum Landeplatz. Damit ein Benutzer eines Mobilitätsgeräts bequem auf die Rampe und von dieser herunter manövrieren kann, muss der Landeplatz mindestens 2,5 Meter tief sein, gemessen von der Bordsteinkante. Wenn der Landeplatz an einen Gehweg angrenzt, kann die Gehwegbreite berücksichtigt werden, um eine Landeplatztiefe von 2,5 Metern zu erreichen. Rampen befinden sich an der Vorder- und Mitteltür von Bussen. Um beide Türpaare zu überspannen, muss der Landeplatz mindestens 9 Meter lang sein. Für Haltestellen auf Linien mit Gelenkbussen ist ein 15 Meter langer Landeplatz wünschenswert, um den Fahrgästen, die an der hinteren Tür aussteigen, eine harte, ebene Fläche zu bieten. Innerhalb des Landeplatzes ist ein freier Raum von eineinhalb Metern (1,5 Meter) Breite und zweieinhalb Metern (2,5 Meter) Tiefe für die Rampenbereitstellung und Be-/Entladezwecke erforderlich (siehe Layoutzeichnungen).

Um einem Benutzer eines Mobilitätsgeräts die Fortbewegung zwischen der Ladefläche und dem Gehweg zu ermöglichen, ist ein fester, ebener Untergrund mit einer lichten Fläche von 1,5 Metern erforderlich. Der Bürgersteig selbst sollte ebenfalls zugänglich sein, wie in der Ontario Reg. definiert. 191/11.

Auf den Wegen zwischen dem Einsatz-/Ladebereich, dem Unterstand, dem Gehweg und anderen Passagiereinrichtungen dürfen keine Hindernisse für Benutzer vorhanden sein.

Gegebenenfalls sollten Bordsteinkanten vorgesehen werden, um Benutzern von Mobilitätsgeräten das Überqueren der Straße zu ermöglichen. Damit Bordsteinkanten für ein Elektromobil nutzbar sind, müssen sie eine Breite von mindestens 80 Zentimetern haben und auf beiden Seiten der Fahrbahn vorgesehen sein.

Quergefälle, auch Quergefälle genannt, ist das Gefälle senkrecht zur Fahrtrichtung. Bei jeder gepflasterten Oberfläche besteht die Planungspraxis darin, ein Gefälle zur Entwässerung vorzusehen. Damit ein Benutzer eines Mobilitätsgeräts den Weg bewältigen kann, sollte die Neigung des Landeplatzes 2 % nicht überschreiten. In den Lageplanrichtlinien der Stadt Hamilton ist außerdem eine maximale Querneigung von 2 % für Gehwege und Boulevards festgelegt.

Wenn ein steiler Hang, ein Graben oder eine andere gefährliche Situation an den Landeplatz oder den Gehweg angrenzt, sollte zum Schutz aller Benutzer eine physische Barriere wie ein Handlauf, ein Zaun oder eine Sperrwand errichtet werden.

Wenn sich Wartehäuschen außerhalb des Landeplatzes befinden, müssen sie durch einen festen, ebenen Weg mit einer Mindestbreite von 1,5 Metern an diesen angeschlossen sein. Die gängige Praxis besteht darin, einen gepflasterten Betonweg bereitzustellen.

Um die Sicherheit aller Benutzer zu gewährleisten, sollten vertikale Hindernisse unterhalb einer Höhe von 2,1 Metern vermieden werden. Wo Hindernisse nicht entfernt oder angepasst werden können, sollten sie deutlich gekennzeichnet sein (z. B. eine gelbe Ummantelung an einem Abspanndraht). Zu den üblichen vertikalen Hindernissen gehören Abspanndrähte, Äste, Werbetafeln und Versorgungskabel.

Um sicherzustellen, dass die Haltestelle vollständig zugänglich ist, sollten für den Betrieb, die Wartung und die Nachrüstung abgeschlossene Dienstleistungsverträge eine AODA-konforme Planung und Konstruktion erfordern. Dies würde die Gestaltung, Installation, Lage und Instandhaltung der Wege und Einrichtungen im Bushaltestellenbereich umfassen.

Diese Kriterien wurden bei der Entwicklung der Leitlinien berücksichtigt: