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CMS zieht COVID zurück

May 24, 2023May 24, 2023

Quelle: Centers for Medicare & Medicaid Services/Xtelligent Healthcare Media

Von Jacqueline LaPointe

5. Juni 2023 – CMS hat die COVID-19-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen offiziell zurückgezogen, wie aus einer heute im Bundesregister veröffentlichten endgültigen Regelung hervorgeht.

Die vorläufige endgültige Regelung (Interim Final Rule, IFR) von Omnibus COVID-19 Health Care Staff Vaccination hebt die Anforderung auf, dass Arbeitnehmer und Auftragnehmer in Medicare- und Medicaid-zertifizierten Einrichtungen vollständig gegen COVID-19 geimpft sein müssen. Die COVID-19-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen gilt seit November 2021 und sah begrenzte Ausnahmen für Arbeitnehmer vor, die sich nicht impfen lassen wollten.

Das Weiße Haus kündigte letzten Monat an, dass die Bundesregierung damit beginnen werde, bestimmte COVID-19-Impfstoffanforderungen aufzuheben, darunter auch die für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Die Impfpflicht für Bundesangestellte, Bundesauftragnehmer und internationale Flugreisende endete bereits mit dem Auslaufen des COVID-19-Notstands im Bereich der öffentlichen Gesundheit am 11. Mai.

Da CMS nun den Gesundheitsauftrag zurückzieht, müssen betroffene Einrichtungen auch nicht mehr über Richtlinien und Verfahren verfügen, um sicherzustellen, dass das Personal gemäß den Teilnahmebedingungen (Conditions of Participation, CoPs) für Medicare und Medicaid geimpft wird.

Dies bedeutet jedoch nicht das Ende der COVID-19-Impfungen am Arbeitsplatz, zumindest nicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen. CMS wird weiterhin COVID-19-Impfungen für Mitarbeiter des Gesundheitswesens und ihre Patienten durch Qualitätsmaßnahmen fördern, die an die Kostenerstattung im Gesundheitswesen geknüpft sind.

HHS wird beispielsweise weiterhin impfbezogene Qualitätsmaßstäbe verwenden, die sich auf Bewertungen und Bezahlung in verschiedenen wertbasierten Einkaufsprogrammen auswirken, wie etwa dem Merit-Based Incentive Payment System (MIPS) und den Hospital Inpatient and Outpatient Quality Reporting Programs. Die letztgenannten Programme bewerten Krankenhäuser anhand des Anteils des Gesundheitspersonals, das gegen COVID-19 geimpft ist, basierend auf den neuesten Leitlinien der Centers for Disease Control and Prevention (CDC).

CMS hat in diesem Frühjahr auch aktualisierte Versionen der Maßnahmen in mehreren Zahlungsregeln für das Geschäftsjahr 2024 vorgeschlagen.

Neben der COVID-19-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen beseitigt die vorläufige endgültige Regelung laut American Hospital Association auch die Anforderungen an langfristige COVID-19-Tests in Einrichtungen, die in der Verordnung bereits abgelaufen waren. Die Regelung schreibt jedoch dauerhaft vor, dass Langzeitpflegeeinrichtungen ihr Personal über die Impfstoffe aufklären und diese dem Personal und den Bewohnern anbieten müssen.

CMS sagte in der endgültigen Regelung, dass die Risiken, auf die sich die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen bezieht, „weitgehend angegangen“ wurden.

„[Basierend auf einer Bewertung der sich entwickelnden klinischen und epidemiologischen Umstände der COVID-19-Pandemie, einer erhöhten Impfstoffaufnahme, sinkenden Infektions- und Sterberaten, einer abnehmenden Schwere der Erkrankung, einer Zunahme von Fällen infektionsinduzierter Immunität, öffentlichen Kommentaren, die dem CMS vorgelegt wurden „Durch die Ergänzung der Qualitätsverbesserungs- und Berichtsprogramme um Qualitätsmaßnahmen für die COVID-19-Impfung sind wir der Ansicht, dass Vorschriften zur COVID-19-Impfung des Gesundheitspersonals nicht mehr erforderlich sind“, schrieb CMS in der Regel.

Die Behörde wird die Impfvorschriften gegen COVID-19 genauso angehen wie bei anderen Infektionskrankheiten wie der Grippe.

Die vorläufige endgültige Regelung tritt am 8. August in Kraft.